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Erste Schritte zur Demokratisierung von Unternehmen – Schritt für Schritt zum Demokratischen Sozialismus

Wir fordern die Einführung einer 50+1-Regelung für alle Arbeitnehmer*innen ohne
Personalverantwortung für Aktiengesellschaften, die als große Kapitalgesellschaften
im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB gelten.

Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen haben aktuell zu wenig
Mitbestimmung in unternehmerischen Entscheidungen. Das führt immer wieder
dazu, dass Vorstände und Kapitalvertretungen Entscheidungen treffen, die sich
negativ auf Beschäftigte und Unternehmen auswirken. Beschäftigungssicherheit, faire
Löhne und nachhaltige Unternehmensstrategien bleiben dabei oft auf der Strecke.

Dieses strukturelle Problem ist branchenübergreifend: Unternehmensleitungen
richten ihre Entscheidungen einseitig an kurzfristigen Renditezielen aus und die
Beschäftigten, die das operative Geschäft tragen, haben kaum Einfluss darauf –
obwohl es ihre Lebensgrundlage direkt betrifft. Betriebsräte geraten unter Druck und
Gewerkschaften haben oft nur noch die Möglichkeit reaktiv gegenzusteuern, statt
gestaltend einzugreifen.

Wir erkennen: Die gegenwärtige Eigentums- und Entscheidungsstruktur großer
Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften, verhindert eine echte
Mitbestimmung. Entscheidungen werden viel zu häufig von Aktionärinnen über die Köpfe der Belegschaft hinweg getroffen. In einer Demokratie sollte die Beteiligung von Leistungsträgerinnen innerhalb ihres Unternehmens jedoch eigentlich
selbstverständlich sein. Der systematische Ausschluss der Arbeitnehmer*innen von
strategischen Entscheidungen ist nicht nur ungerecht – er schwächt auch langfristig
die wirtschaftliche Stabilität und Innovationskraft der Unternehmen.

Demokratischer Sozialismus bedeutet für uns die Demokratisierung der Wirtschaft.
Unternehmen müssen dem Gemeinwohl und nicht der Kapitalverwertung dienen.

Ein erster konkreter Schritt: Die 50+1-Regelung für Arbeitnehmerinnenbeteiligung Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen ohne Personalverantwortung sollen die Mehrheit
der Unternehmensanteile halten. Konkret sollen Aktiengesellschaften, die als große
Kapitalgesellschaften gelten, verpflichtet werden, 50 % plus eine Stimme der
Unternehmensanteile dauerhaft an diese Beschäftigtengruppe zu übertragen.

Diese Maßnahme würde das Mitspracherecht der Belegschaften in
unternehmerischen Fragen grundlegend stärken, die Position von Betriebsräten und
Gewerkschaften im Unternehmen absichern, soziale, ökologische und langfristige
Unternehmensziele besser durchsetzbar machen.

Die Demokratisierung von Unternehmen ist also ein erster, aber entscheidender
Schritt hin zu einer sozial gerechten und nachhaltigen Wirtschaftsordnung. Mit der
50+1-Regelung setzen wir ein starkes Signal für mehr Mitbestimmung und eine
sozialere Wirtschaftsdemokratie.

Begründung

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.