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Lohnenswert: Reform der Mindestlohnkommission für mehr Gerechtigkeit und Transparenz

Nachdem der Mindestlohn nach der Bundestagswahl 2021 durch die SPD auf 12€
erhöht wurde, erleben wir nun erneut Streit um eine politische Festlegung des
Mindestlohns und den Vorwurf von konservativer Seite, dadurch werde die
Mindestlohnkommission ausgehebelt.

In der Vergangenheit konnten die geringen Anhebungen des Mindestlohns durch die
Kommission jedoch dazu führen, dass Mindestlohnempfängerinnen teilweise faktisch unter der Armutsgrenze (60% des Bruttomedianlohns) lebten. Weil wir das nicht akzeptieren können, braucht es dringend eine Reform der Mindestlohnkommission, die als Gremium der Sozialpartnerinnen grundsätzlich eine
wichtige, dialogorientierte Rolle einnimmt.

Daher fordern wir:

…eine veränderte Entscheidungsfindung:

  • Die Amtszeiten der Mitglieder sollen auf eine Amtszeit begrenzt werden.
  • Auch der Vorsitz soll nur für eine begrenzte Zeit möglich sein.
  • Die Anzahl der Mitglieder soll erhöht und deren Zusammensetzung
    diversifiziert werden.
  • Sowohl von der Arbeitnehmenden- als auch von der Arbeitgebenden-Seite
    muss mindestens eine Person der Entscheidung zustimmen.
  • Die Wissenschaft soll ein größeres Gewicht in der Kommission bekommen: Wir
    wollen mehr Plätze für Wissenschaftler*innen, die dann auch ein Stimmrecht
    haben sollen.
  • Die Kommission soll geschlechterparitätisch besetzt sein.

…organisatorische Änderungen:

  • Es muss jährlich über eine Erhöhung des Mindestlohns entschieden werden
    und nicht, wie bisher, alle zwei Jahre.
  • Sondersitzungen müssen möglich sein, wenn es akut notwendig erscheint.

…inhaltliche Verbesserungen:

  • Der Mindestlohn muss immer mindestens 60% des Bruttomedianlohns
    betragen.
  • Der Mindestlohn sollte höher als 60% des Bruttomedianlohns liegen, wenn die
    wirtschaftlichen Vorteile die Nachteile dann immer noch überwiegen. Zur
    Ermittlung der Vor- und Nachteile werden die aktuellen wissenschaftlichen
    Erkenntnisse herangezogen.

Begründung:

Eine Reformierung der deutschen Mindestlohnkommission ist notwendig, um endlich
gerechte Löhne für alle Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. Daher sollte vor allem die derzeit eingeschränkte Fähigkeit zur Entscheidungs- und Kompromissfindung hergestellt werden. Um zu verhindern, dass unpopuläre, aber notwendige Entscheidungen aufgrund persönlicher Karrieren nicht getroffen werden, sollte sowohl die Amtszeit der Mitglieder als auch die des Vorsitzes auf eine Legislatur (5 Jahre) begrenzt werden. So kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen aus inhaltlicher Überzeugung und nicht zugunsten einer kalkulierten Wiederwahl getroffen werden. Um zu gewährleisten, dass eine Seite überstimmt werden kann, sollte sowohl von der Arbeitnehmenden- als auch von der Arbeitgebenden-Seite mindestens eine Person der Entscheidung zustimmen. Aufgrund ihrer Expertise und Neutralität sollten auch Wissenschaftlerinnen
stimmberechtigt sein, und nicht wie bisher nur als beratendes Mitglied teilnehmen.
Es ist auch vorteilhaft, mehrere Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Bereichen
einzusetzen, um die verschiedenen Forschungsgebiete umfangreicher abzubilden
(Arbeitsmarktforschung, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften). Der
Mindestlohn sollte nicht basierend auf Ideologien, sondern auf Faktenbasis festgelegt
werden.

Die per EU-Richtlinie angesetzte Untergrenze des Mindestlohns bei 60% des
Medianeinkommens gibt explizit vor, welcher Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen zumutbar ist. Doch reicht die EU-Richtlinie nicht aus, um den Arbeitnehmerinnen zu
einem solchen gerechten Lohn zu verhelfen, da die Kommission in Deutschland diese
bisher nicht realisiert, sondern nur als Orientierungswert nutzt. Daher sollte das
Mindestlohngesetz (§9), in dem die EU-Richtlinie verankert ist, dahingehend geändert
werden, dass die Kommission per Gesetz dazu verpflichtet ist, mindestens 60% des
Medianeinkommens als Mindestlohn festzulegen.

Die Kommission soll sich zudem an Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung
und einschlägigen Studien orientieren, die die positiven und negativen Auswirkungen
von Mindestlohnerhöhungen untersuchen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen den erwartbaren Vorteilen und möglichen Nachteilen sicherzustellen. Der
empfohlene Mindestlohn soll so festgelegt werden, dass die Schwelle, an der die
negativen die positiven Effekte überwiegen, bewusst nicht überschritten wird,
sondern knapp darunter angesetzt wird. Ein höherer Mindestlohn stärkt die
Arbeitnehmer*innen, sichert soziale Teilhabe und bekämpft den Niedriglohnsektor.
Wer arbeitet, soll davon gut leben können. Das Lohnabstandsgebot schafft
Anerkennung für Erwerbsarbeit, faire Löhne verhindern Armut trotz Arbeit.

Die Lebenshaltungskosten verändern sich dynamisch eine jährliche Entscheidung
über die Höhe des Mindestlohns stellt sicher, dass Löhne mit der realen
Preisentwicklung Schritt halten und Erwerbsarbeit vor Armut schützt. Eine
zweijährliche Entscheidung wie aktuell kann auch veränderte Gegebenheiten nicht
angemessen reagieren.
Zudem braucht es die Möglichkeit zu Sondersitzungen der Mindestlohnkommission,
um in akuten Lagen etwa bei Energiepreisschocks oder stark steigender Inflation
schnell und angemessen reagieren zu können.